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Verdienen Sie, was Sie verdienen?

Machen Sie den Entgelt-Check! Was Frauen und Männer in Deutschland verdienen, verrät der FrauenLohnspiegel

 

 

Fragen und Antworten zur Entgeltlücke

Hier finden Sie häufige Fragen zum Thema Entgeltdiskriminierung und Ratschläge, was Sie selbst dagegen unternehmen können. Möchten Sie die Fragen ergänzen? Schreiben Sie uns!

 

  1. An wen kann ich mich wenden, wenn ich benachteiligt werde?

  2. Wie kann ich herausfinden, dass ich in Bezug auf mein Gehalt diskriminiert werde?

  3. Wie kann ich mich wehren?

  4. Wie kann ich die Hemmungen überwinden, mich gegen Lohndiskriminierung zu wehren?

  5. Welchen Einfluss habe ich selbst auf mein Gehalt?

  6. Was muss mein Unternehmen gewährleisten?

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich benachteiligt werde?

Betriebs- und Personalräte sind häufig die ersten Anlaufstellen für Fragen zu Lohn und Gehalt. Sie kennen oftmals die Probleme und können Auskünfte über die tariflich und betrieblich vereinbarten Entlohnungen geben. Sie können aufklären, informieren und erläutern, wie das Gehalt zustande kommt und ob ein Verdacht auf Diskriminierung besteht.
Sie begleiten und unterstützen in Gesprächen mit dem Arbeitgeber.

Wenn in dem entsprechenden Unternehmen keine betriebliche Vertretung der Beschäftigten existiert, können sich Betroffene auch direkt an die für sie zuständige Gewerkschaft wenden, vor allem wenn sie bereits Mitglied sind. Gewerkschaftliche Expertinnen kümmern sich dort um das Problem einer möglichen Diskriminierung. Sie können Handlungsanleitungen und Broschüren zur Verfügung stellen und Empfehlungen und Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben. Außerdem besitzen sie einen Überblick über die betreffenden Branchen und die aktuelle rechtliche Situation. Nach den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss bei jedem Arbeitgeber auch eine betriebliche Beschwerdestelle eingerichtet werden. Auch diese Stelle sollte eingeschaltet werden.

Alternativ haben von Lohndiskriminierung Betroffene die Möglichkeit, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) zu wenden. Auch dort stehen den Frauen ebenfalls Expertinnen und Experten für eine telefonische Erstberatung zur Seite.

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Wie kann ich herausfinden, dass ich in Bezug auf mein Gehalt diskriminiert werde?

Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Da nicht nur für gleiche sondern auch für vergleichbare, also gleichwertige Tätigkeiten gleiches Entgelt gezahlt werden muss, muss man auch eine Vergleichbarkeit prüfen. Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen gehören ebenso zum Entgelt und dürfen nicht willkürlich verteilt werden. Die Begründungen der Arbeitgeber zu ungleicher Behandlung müssen sachlich gerechtfertigt sein. Auch Teilzeitkräfte dürfen nicht diskriminiert werden. Da davon in der Regel Frauen betroffen sind, würde darin eine geschlechtspezifische Diskriminierung liegen.
Schließlich können sich Frauen bei Verdacht auf Diskriminierung an ihre Betriebsräte oder direkt an die Gewerkschaften wenden. Die Betriebs- und Personalräte haben Einblick in die Entgeltlisten und können z.B. Auskunft darüber geben, ob die Betroffenen richtig eingruppiert sind.

Sich zu informieren ist sehr wichtig, um herauszufinden, ob eine Entgeltdiskriminierung vorliegt oder nicht. Dafür können Frauen Quellen wie beispielsweise den Frauenlohnspiegel (www.frauenlohnspiegel.de) oder andere Gehaltsvergleiche im Internet zu Rate ziehen. Desweiteren lohnt es sich im Internet zu surfen und einfach einmal zu recherchieren, wie sich die Entlohnung des eigenen Berufs als auch von artverwandten Tätigkeiten gestaltet. Eine gute Adresse hierfür ist das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de).

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Wie kann ich mich wehren?

Zunächst wird man versuchen, in Gesprächen mit den Verantwortlichen auf eine Beseitigung der Benachteiligung hinzuwirken.
Wenn der Arbeitgeber sich anders nicht überzeugen lässt, kann gleiche Bezahlung auch eingeklagt werden. Denn ungleiche Bezahlung, die keine sachliche Rechtfertigung hat, gilt als Diskriminierung. Und die ist in Deutschland verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Arbeitgebern jede Form von Benachteiligung ihrer Beschäftigten aufgrund von Geschlecht oder anderen persönlichen Merkmalen. Es bietet die Rechtsgrundlage für eine Klage gegen Entgeltdiskriminierung.

Bevor jedoch rechtliche Aktivitäten gestartet werden, sollte unbedingt das genaue Vorgehen mit der Gewerkschaft abgesprochen werden. Dort stehen Rechtsexperten und –expertinnen zur Verfügung, die Auskunft darüber erteilen können, welche Vorkehrungen zu treffen sind, bevor die Klage eingereicht wird.

Gewerkschaftsmitglieder, die sich für den Gang vor Gericht entscheiden, müssen keine zusätzlichen Kosten fürchten. In der Regel bieten die Gewerkschaften umfassenden Rechtsschutz.

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Wie kann ich die Hemmungen überwinden, mich gegen Lohndiskriminierung zu wehren?

Für jede Frau macht es Sinn, sich in ihrem Unternehmen Verbündete zu suchen. Denn meistens betrifft sie Lohndiskriminierung nicht allein. Frauen sollten selbstbewusst auftreten und sich mit ihren Kolleginnen zusammenschließen. Im Team treten Frauen stärker vor dem Betriebsrat oder der Beschwerdestelle auf und verleihen dem Vorwurf der Diskriminierung mehr Nachdruck.

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Welchen Einfluss habe ich selbst auf mein Gehalt?

Männer verkaufen sich in Verhandlungsgesprächen oftmals besser als Frauen und treten selbstbewusster auf. Sie haben genauere Vorstellungen, wieviel ihre Arbeit wert ist und holen so mehr für sich raus. Frauen müssen hier noch nachziehen, und ihrer Lohnvorstellung mehr Nachdruck verleihen. Das A und O ist eine gute Vorbereitung auf des Gehaltsgespräch und die Erkennung des eigenen Selbstwerts. Eine gute Vernetzung mit anderen Frauen im Unternehmen, Austausch und Information sind die Grundlagen, um die Selbstzweifel an der eigenen Qualifikation zu überwinden. Schließlich haben wir die am besten ausgebildete Frauengeneration aller Zeiten. Frauen sollten deshalb bei Gehaltsverhandlungen hartnäckig bleiben und sachlich argumentieren.

Junge Frauen sollten zudem erwägen, in einen männerdominierten Berufszweig einzusteigen. Das sprengt langfristig den in Männer- und Frauenberufe separierten Arbeitsmarkt und hat einen nachhaltigen Einfluss auf die Verringerung der Lohnkluft.
Mütter haben zudem die Möglichkeit, ihre Söhne und Töchter zu ermutigen, quer zu den landläufigen Vorurteilen, was Männer und Frauen so arbeiten oder studieren könnten, ihre Berufswahl anders auszurichten. Desweiteren können alle Frauen ihre Forderungen an die Politik stellen, immerhin haben wir das Superwahljahr 2009.

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Was muss mein Unternehmen gewährleisten?

Lohndiskriminierung ist per Gesetz in Deutschland verboten. Dennoch versuchen es Chefs immer wieder und kommen damit durch. Bei Verdacht auf Lohndiskriminierung sollte sofort der Betriebsrat oder die Beschwerdestelle der Firma informiert werden. Jedes Unternehmen ab sechs Mitarbeitern muss nach dem Gleichbehandlungsgesetz solch eine Stelle einrichten.
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